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:'''2. Februar''' - Die AZ berichtet, dass der Revision gegen das Urteil vom April 1934 gegen Baurat Peter Metzler stattgegeben wurde und es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen wird. ([[AZ]], 2.2.1935) (eb) | :'''2. Februar''' - Die AZ berichtet, dass der Revision gegen das Urteil vom April 1934 gegen Baurat Peter Metzler stattgegeben wurde und es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen wird. ([[AZ]], 2.2.1935) (eb) | ||
:'''4. Februar''' - Durch Revision der beiden Angeklagten erfolgte eine Nachprüfung des Urteils vom 7. April 1934 gegen Baurat Metzler und Obersekretär Schneider. Das Reichsgericht verfügte die Aufhebung des Urteils und ordnete neuerliche Verhandlung der Sache an (General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.152, 04.02.1935, S. 13). (ak) | |||
:'''5. Februar''' | :'''5. Februar''' | ||
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:'''3. Mai''' - An der außerordentlichen 44. Rheinische Provinzialsynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Köln nimmt als Vertreter aus Altenkirchen Pfarrer Ludwig Heckenroth teil. Er wird in den Rechtsausschuss gewählt. ([[Beckmann 1975]], S. 217) (eb) | :'''3. Mai''' - An der außerordentlichen 44. Rheinische Provinzialsynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Köln nimmt als Vertreter aus Altenkirchen Pfarrer Ludwig Heckenroth teil. Er wird in den Rechtsausschuss gewählt. ([[Beckmann 1975]], S. 217) (eb) | ||
:'''7. Mai''' - Es kommt zu einem Großfeuer in der Papierfabrik Jagenberg. ([[VW]], 8.5.1935) (eb) Nach einer im fernen Stuttgart erscheinenden Meldung ist die Fabrik bis auf die Grundmauern niedergebrannt, die | :'''7. Mai''' - Es kommt zu einem Großfeuer in der Papierfabrik Jagenberg. ([[VW]], 8.5.1935) (eb) Nach einer im fernen Stuttgart erscheinenden Meldung ist die Fabrik bis auf die Grundmauern niedergebrannt, die Anzahl der Beschäftigten ist mit 100 angegeben (Schwäbischer Merkur Nr. 109, 11.5.1935). Vgl. auch Echo des Siebengebirges Nr. 57, 11.05.1935; ausführliche Berichterstattung auch in General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.230, 09.05.1935, S. 11 und ebd. Nr. 15.231, 10.05.1935, S. 9). (ak) | ||
:'''11. Mai''' - Der Getreidehandel wird durch die Einführung des Reichsmehlschlussscheins umfassend von der Mühle bis zum Verbraucher geregelt. ([[VW]], 13.5.1935) (eb) | :'''11. Mai''' - Der Getreidehandel wird durch die Einführung des Reichsmehlschlussscheins umfassend von der Mühle bis zum Verbraucher geregelt. ([[VW]], 13.5.1935) (eb) | ||
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:'''21. Mai''' - Das Wehrgesetz wird erlassen. ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 52, 22.5.1935, S. 609-614) Es schließt jüdische Männer vom aktiven Wehrdienst aus, schließt aber zukünftige Ausnahmen nicht aus. (eb) | :'''21. Mai''' - Das Wehrgesetz wird erlassen. ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 52, 22.5.1935, S. 609-614) Es schließt jüdische Männer vom aktiven Wehrdienst aus, schließt aber zukünftige Ausnahmen nicht aus. (eb) | ||
:'''22. Mai''' - Die Revisionsverhandlung gegen den früheren Baurat Metzler und Kreisobersekretär Schneider endet mit der Einstellung des Verfahrens wegen Anwendung des Amnestiegesetzes. | :'''22. Mai''' - Die Revisionsverhandlung gegen den früheren Baurat Metzler und Kreisobersekretär Schneider endet mit der Einstellung des Verfahrens wegen Anwendung des Amnestiegesetzes vom 7. August 1934 ([[VW]], 23.5.1935). (eb) Das Verfahren wird eingestellt, nur die Anklage als gerechtfertigt anerkannt (General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.243, 24.05.1935, S. 9). (ak) | ||
:'''1. Juni''' - Eine zweite Landkraftpost wird über Michelbach-Wahlrod-Mudenbach-Ingelbach-Sörth-Altenkirchen eingerichtet.(Postgeschichtliche Blätter, Heft 1/2, 1961/2, S.5) | :'''1. Juni''' - Eine zweite Landkraftpost wird über Michelbach-Wahlrod-Mudenbach-Ingelbach-Sörth-Altenkirchen eingerichtet.(Postgeschichtliche Blätter, Heft 1/2, 1961/2, S.5) | ||
:'''3. Juni''' - Der Fabrikationsbetrieb in der Papierfabrik Jagenberg ist wieder aufgenommen, in vier Wochen soll der Aufbau abgebrannter Gebäude beginnen (General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.250, 03.06.1935, S. 9). (ak) | |||
:'''13. Juni''' - Ab der Sitzung vom 13. Juni zeichnet der Amtsbürgermeister für die Stadt als ''Gemeindebürgermeister''. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S. 319) (eb) | :'''13. Juni''' - Ab der Sitzung vom 13. Juni zeichnet der Amtsbürgermeister für die Stadt als ''Gemeindebürgermeister''. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S. 319) (eb) | ||
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:'''13.-16. Juni''' - Es findet die Präsentation des Films vom Reichsparteitag ''Triumph des Willens'' von Leni Riefenstahl statt. ([[VW]], 12.6.1935) (eb) | :'''13.-16. Juni''' - Es findet die Präsentation des Films vom Reichsparteitag ''Triumph des Willens'' von Leni Riefenstahl statt. ([[VW]], 12.6.1935) (eb) | ||
:'''15.-16.Juni''' - Das Westerwaldfest findet statt. ([[VW]], 9.5.1935) (eb) | :'''15.-16.Juni''' - Das Westerwaldfest findet statt. ([[VW]], 9.5.1935) (eb) - Anlässlich der 47. Hauptversammlung des Westerwald-Vereins in der Stadthalle Altenkirchen geht auch ein Festzug durch die Stadt (General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.247, 29.05.1935 S. 4; ebd. Nr. 15.261, 17.06.1935, S. 6). (ak) | ||
:'''17. Juni''' - Die Jahrgänge 1914 und 1915 werden nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gemustert. ([[VW]], 17.6.1935) (eb) | :'''17. Juni''' - Die Jahrgänge 1914 und 1915 werden nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gemustert. ([[VW]], 17.6.1935) (eb) | ||
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:* Der nationalsozialistische Staat greift in den Konflikt zwischen der bisher unterstützten Deutschen Evangelischen Kirche und der ''Bekennenden Kirche'' ein, indem er die Bearbeitung geistlicher Angelegenheiten Reichsminister Hanns Kerrl überträgt. ([[Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche]] Nr. 24, 1935, S.83) Vgl. den Eintrag zum 24.9.1935.(eb) | :* Der nationalsozialistische Staat greift in den Konflikt zwischen der bisher unterstützten Deutschen Evangelischen Kirche und der ''Bekennenden Kirche'' ein, indem er die Bearbeitung geistlicher Angelegenheiten Reichsminister Hanns Kerrl überträgt. ([[Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche]] Nr. 24, 1935, S.83) Vgl. den Eintrag zum 24.9.1935.(eb) | ||
:'''17. Juli''' - Altenkirchen darf sich "Kreisstadt" nennen ([[VW]], 17.7.1935) (eb) | :'''17. Juli''' - Die bisherige Titularstadt Altenkirchen darf sich auf Antrag des Amtsbürgermeisters und mit Unterstützung des Landrates mit Genehmigung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz "Kreisstadt" nennen ([[VW]], 17.7.1935; General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.291, 23.07.1935, S. 10; Kreis-Blatt für den Unterwesterwaldkreis Nr. 165, 19.97.1935). (eb) (ak) | ||
:'''22. Juli''' - Der Viehmarkt findet erstmals unter Beteiligung der im April gegründeten Viehverwertungsgenossenschaft statt. Der Kreisbauernführer Heinrich Krämer: ''Wir wollen den Juden nicht mehr auf dem Markt sehen. Der Bauer ist ein Lump und Verräter an seinem Volk, der noch weiterhin sich mit dem Juden in einen Handel einläßt.'' ([[VW]], 23.7.1935) (eb) - In diesen Kontext gehört auch die Meldung, dass die Metzgermeister des Kreises Altenkirchen beschlossen haben, in Zukunft das Vieh für ihren Bedarf nicht mehr bei Juden zu kaufen. Da gleichzeitig die Märkte in Altenkirchen und Hamm als "judenfrei" angegeben sind, wird der "jüdische Zwischenhandel mit Vieh" als ausgeschaltet erachtet (Schäbischer Merkur Nr. 171, 25.7.1935). (ak) | :'''22. Juli''' - Der Viehmarkt findet erstmals unter Beteiligung der im April gegründeten Viehverwertungsgenossenschaft statt. Der Kreisbauernführer Heinrich Krämer: ''Wir wollen den Juden nicht mehr auf dem Markt sehen. Der Bauer ist ein Lump und Verräter an seinem Volk, der noch weiterhin sich mit dem Juden in einen Handel einläßt.'' ([[VW]], 23.7.1935) (eb) - In diesen Kontext gehört auch die Meldung, dass die Metzgermeister des Kreises Altenkirchen beschlossen haben, in Zukunft das Vieh für ihren Bedarf nicht mehr bei Juden zu kaufen. Da gleichzeitig die Märkte in Altenkirchen und Hamm als "judenfrei" angegeben sind, wird der "jüdische Zwischenhandel mit Vieh" als ausgeschaltet erachtet (Schäbischer Merkur Nr. 171, 25.7.1935). Vgl. auch Eintrag unter 21./22. September 1935. (ak) | ||
:'''23. Juli''' - Allen konfessionellen Jugendverbänden wird jede Betätigung nicht-konfessioneller Art, vor allem politischer und sportlicher Art verboten. Dazu gehören Uniform- und Abzeichenverbot, Aufmarschverbot, Zeigen von Bannern, Fahnen und Wimpeln. ([[Gesetzsammlung]], Nr. 18, 30.7.1935, S. 105-106) (eb) | :'''23. Juli''' - Allen konfessionellen Jugendverbänden wird jede Betätigung nicht-konfessioneller Art, vor allem politischer und sportlicher Art verboten. Dazu gehören Uniform- und Abzeichenverbot, Aufmarschverbot, Zeigen von Bannern, Fahnen und Wimpeln. ([[Gesetzsammlung]], Nr. 18, 30.7.1935, S. 105-106) (eb) | ||
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:'''2. August''' - Ein Artikel der Volkswacht über ''Judenknechte'' erscheint, gemeint sind Käufer in jüdischen Geschäften, die sich trotz Boykottaufforderungen nicht vom Kauf abhalten lassen. ([[VW]], 6.8.1935) (eb) | :'''2. August''' - Ein Artikel der Volkswacht über ''Judenknechte'' erscheint, gemeint sind Käufer in jüdischen Geschäften, die sich trotz Boykottaufforderungen nicht vom Kauf abhalten lassen. ([[VW]], 6.8.1935) (eb) | ||
:'''6. August''' - Mit Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz erhält das Amt Altenkirchen das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen, für das ein Entwurf des Staatsarchivs Koblenz vorlag. Das Wappen zeigt in Rot einen goldenen (gelben) Leoparden mit schwarz-weiß gestücktem Bord (General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.326, 02.09.1935, S. 12). (ak) | |||
:'''11. August''' | :'''11. August''' | ||
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:'''17. September''' - Pfarrer Heckenroth nimmt an einer Arbeitstagung der rheinischen Superintendenten in Köln teil, die mit ihrem Präses Horn die Linie der Unterstützer der Nationalsozialisten in der Rheinischen Provizialkirche verfolgen. ([[Norden 2003]] S.84) (eb) | :'''17. September''' - Pfarrer Heckenroth nimmt an einer Arbeitstagung der rheinischen Superintendenten in Köln teil, die mit ihrem Präses Horn die Linie der Unterstützer der Nationalsozialisten in der Rheinischen Provizialkirche verfolgen. ([[Norden 2003]] S.84) (eb) | ||
:'''21./22. September''' - Eine außerordentliche Versammlung der Metzger in Wissen hat "den judenfreien Vieheinkauf" als Hauptverhandlungsgegenstand. In Zukunft werde "jeglicher Einkauf beim Juden" bestraft. Um "den arischen Viehhandel" zu regeln, wird einstimmig beschlossen, eine Art Einkaufsgenossenschaft zu bilden, die von Metzgern selbst mit Hilfe der Kreissparkasse finanziert wird (General-Anzeiger für Bonn und Umgegend Nr. 15.343, 21./22.09.1935, S. 15). (ak) | |||
:''' ab 24. September''' - Mit dem ''Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche'' ([[Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche]] Nr.28, 1935, S.99) wird der Machtkampf innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche zu beenden versucht. Minister Kerrl setzt einen Reichskirchenausschuss und Landeskirchenausschüsse ein, die mit den Mitteln des Haushaltsrechts gegen widerspenstige Pfarrer vorgehen. (eb) | :''' ab 24. September''' - Mit dem ''Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche'' ([[Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche]] Nr.28, 1935, S.99) wird der Machtkampf innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche zu beenden versucht. Minister Kerrl setzt einen Reichskirchenausschuss und Landeskirchenausschüsse ein, die mit den Mitteln des Haushaltsrechts gegen widerspenstige Pfarrer vorgehen. (eb) |
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