Schulstandort Altenkirchen vor 100 Jahren

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Notizen zum Schulstandort Altenkirchen vor 100 Jahren

von Antonius Kunz

Erstveröffentlicht im Jahrbuch des Westerwald-Gymnasiums Altenkirchen 2007; Copyright Antonius Kunz/AKdia

Schon ein kurzer Blick auf die Entwicklung des Schulwesens in Altenkirchen zeigt, wie wenig unmittelbare Verbindungslinien zwischen der 1702 gegründeten Lateinschule und dem heutigen Westerwald-Gymnasium aufzuzeigen sind. Schulorganisatorisch liegen mancherlei Wege und Umwege, auch solche mit ganz holperigen Abschnitten, zwischen diesen beiden Bildungseinrichtungen. Ein Blick in die Vergangenheit, gut 100 Jahre zurück, soll eine dieser Zwischenstationen näher beleuchten. Seitdem Preußen spätestens ab 1834 die Berechtigung zum Hochschulstudium von der erfolgreich abgelegten Abiturprüfung abhängig gemacht hatte, lag Altenkirchen wie die Mehrzahl der Kleinstädte und Dörfer des Westerwaldes im völligen Abseits des Angebotes weiterführender staatlicher Schulen. Ein Gymnasium zu besuchen, das hätte neben der finanziellen Belastung durch das Schulgeld auch bedeutet, Kinder im Alter von 10 Jahren von der Familie zu trennen und ihnen dauerhafte Unterkunft in einer fremden Stadt zu organisieren.

Um solche Härten zu vermeiden, hatte die Stadt Altenkirchen als Schulträger bis 1904 die sog. Höhere Stadtschule mit den Klassen Sexta bis Obertertia des Gymnasiums eingerichtet (entspricht den heutigen Klassen 5-9). Die Schüler wurden hier auf den Besuch der Untersekunda eines Gymnasiums (Klasse 10) vorbereitet, mussten sich am Gymnasium jedoch einer Aufnahmeprüfung unterziehen. In Altenkirchen hätte man es gerne gesehen, wenn die Regierung in der Kreisstadt eine „berechtigte“ Anstalt eingerichtet hätte. Dann hätten deren Absolventen nach dem zehnten Schuljahr ohne Aufnahmeprüfung in die Obersekunda (Jgst. 11) eines Gymnasiums wechseln können. Oder die Absolventen hätten das prestigeträchtige Einjährigen-Privileg erworben, d. h. die Berechtigung, nur 1 Jahr Militärdienst leisten zu müssen.

Doch solche Wünsche fanden nicht recht Gehör. So war es nur ein kleiner Fortschritt, dass Anfang 1904 die Höhere Stadtschule die Genehmigung erhielt, von Ostern an (damals Beginn des neuen Schuljahres) eine Untersekunda (Klasse 10) nach gymnasialem und realgymnasialem Lehrplan (zweite Fremdsprache Griechisch bzw. Englisch) einzurichten. Angesichts des erweiterten Bildungsangebotes rührte die Stadtschule auch im benachbarten Oberwesterwaldkreis kräftig die Werbetrommel und meldete sich mit großformatigen Anzeigen und in umfangreichen redaktionellen Beiträgen der „Westerwälder Zeitung“ zu Wort: „Die Anstalt befolgt streng das Prinzip der individuellen Behandlung und hat dadurch bereits schöne Erfolge erzielt. Der Lehrkörper, der jetzt aus 4 Lehrern (darunter 2 Akademiker) und 5 Hülfskräften besteht, wird demnächst durch Anstellungen weiterer akademischer Oberlehrer erweitert. Der Unterricht liegt zumeist in Händen von Fachlehrern. Der Stundenplan ist derart, daß nur vormittags unterrichtet wird und nur in Turnen, Gesang usw. am Nachmittag. Da günstige Morgenzüge vorhanden sind, ist es den auswärtigen Schülern der näheren Umgebung möglich, täglich nach Hause zu fahren.“ (WZ Nr. 19, 4.3.1904)

Auch im Februar 1905 warb Altenkirchen um Schüler aus dem Oberwesterwaldkreis. Neben dem im wesentlichen auf den Vormittag beschränkten Unterricht sollten erneut die günstigen Verkehrsanbindungen die „Fahrschüler“ anlocken. „Hinsichtlich ihrer Heimfahrt am Mittag wird die größtmögliche Rücksicht auf sie genommen werden können“, sicherte man auswärtigen Interessenten zu (WZ Nr. 16, 24.2.1905).

Das erweiterte Unterrichtsangebot und die Werbemaßnahmen führten zwischen 1903 und 1905 zu einer erheblichen Steigerung der Schülerzahlen (von 66 auf 103). Als aber die ersten Absolventen einer Altenkirchener Untersekunda ausnahmslos bei den Aufnahmeprüfungen an auswärtigen Anstalten scheiterten, sank die Schülerzahl 1907 ebenso drastisch auf 59.

Wie qualifizierte man sich für die weiterführende Schule? Wer vor hundert Jahren an ein Gymnasium oder ein Progymnasium wie die Höhere Stadtschule Altenkirchen wechseln wollte, musste mindestens vier Jahre lang die Volksschule besucht und dann eine Aufnahmeprüfung erfolgreich absolviert haben. In dieser Aufnahmeprüfung waren folgende Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen: „1. geläufiges, richtiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; 2. richtige Niederschrift leichter Sätze, ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung; 3. die vier Grundrechenarten im unbegrenzten Zahlkreis; 4. Beherrschung der lateinischen Schreibschrift ...“ (Altenkirchener Kreisblatt Nr. 21, 13.3.1914).

Das waren gewiss keine unerreichbaren Anforderungen. Nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung könnte man auch heute noch jedem Schüler, der diese Anforderungen erfüllt, eine günstige Prognose für den Besuch des Gymnasiums stellen. Im Zeitalter der Standards und der Evaluation werden die Anforderungen jedoch nicht mehr in dieser schnörkellosen Schlichtheit formuliert, wie wir sie vorstehend erkennen können.

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