Ein Ehrenmord 1942

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Ein Ehrenmord 1942

von Eberhard Blohm/AKdia, August 2010

Bei Nachforschungen zu einem ungeklärten Todesfall der Kriegszeit in Altenkirchen stieß ich mehr zufällig auf die Spur eines verurteilten Mörders, dessen Tat trotz seiner Verurteilung nie in Altenkirchen veröffentlicht worden ist, obwohl sie noch heute bei älteren Bewohnern bekannt ist .

Alle hier dargestellten Zusammenhänge sind durch gemeinfreie Akten belegt.

Am 30. März 1942 ermordete der Bauer Gustav Burbach (12) aus einem kleinen Dorf im Amt Altenkirchen, der seit dem 1.5.1937 NSDAP-Mitglied war, den französischen Kriegsgefangenen Fernand Roger Guibert.

Fernand Roger Guibert , der am 24.5.1918 in Moutiers-sur-Argenton geboren wurde, war nach seiner 1940 erfolgten Gefangennahme zur Arbeitsleistung auf dem Hof. (4) Die Wehrmachtsauskunftsstelle hat am 10.12.1942 über ihn berichtet: er war Soldat 2. Klasse, im Zivilberuf Fleischer aus Niort im Département Deux-Sèvres in der Region Poitou-Charentes, katholisch, verheiratet, wohnhaft Rue de Genève-aux quatre vents. (1)

Wie die in der Umgebung arbeitenden Kriegsgefangenen war auch er in der Schule in Reuffelbach untergebracht, wurde morgens zur Arbeitsstelle geführt und abends wieder abgeholt.

Der Kontakt der Kriegsgefangenen zu den Familien der Arbeitgeber und zur übrigen Zivilbevölkerung war unerwünscht. Im Herbst 1941 erschienen dazu in kurzer Folge vier Zeitungsartikel im Nationalblatt (6): Ehrlose Frauen wandern ins Zuchthaus. Sie hatten sich mit Kriegsgefangenen eingelassen. (14.10.1941) Feind bleibt Feind auch als Gefangener. ( 18.10.1941) Lektion über den Umgang mit Kriegsgefangenen. (29.10.1941) Wer den Abstand vergißt. (11.12.1941)

Wieweit diese Artikel auf Beobachtungen tatsächlicher Kontakte zurückgehen, kann nicht geklärt werden. Fest steht, dass die Tochter des Bauern von Fernand Roger Guibert im November/Dezember 1941 geschwängert wurde. Die Schwangerschaft ließ sich offenbar Ende März 1942 nicht mehr verheimlichen, sodass das Mädchen sich seinen Eltern offenbarte.

Einige Tage nach diesem Geständnis der Tochter erfolgte die Ermordung Guiberts am 30. März 1942 (4). In dem Sterberegistereintrag des Standesamts Altenkirchen vom 30.12.1942 steht „in Verfolg einer sittlichen Verfehlung erschossen“. (1) Die Tat wurde so ausgeführt, dass der Täter unter dem Vorwand, ein gestorbenes Schaf müsse auf einer Weide vergraben werden, seinen Arbeiter anwies, ein Loch zu schaufeln. Er hat dann mit einem Revolver Fernand Roger Guibert erschossen und an Ort und Stelle vergraben. (4)

Nach einer Meldung der Kreisverwaltung vom 31.3.1942 hat der Bauer seinen französischen Kriegsgefangenen zunächst als flüchtig gemeldet. (3) Wann die Tat entdeckt wurde und wie es zu dem Eintrag im Standesamt kam, die auch nach damaligem Recht als Selbstjustiz eines Privatmannes eine Straftat war, bleibt bisher ungeklärt. Wann und wo Guibert beerdigt wurde, ist ebenfalls ungeklärt.

Das französische Militärgericht wertete am 19.2.1948 die Umstände des Tathintergrundes zu Gunsten des Angeklagten, sodass trotz des festgestellten Vorsatzes und der Heimtücke nicht auf die mögliche Todesstrafe, sondern auf Haft mit Zwangsarbeit von unbestimmter Dauer erkannt wurde, die am 9.7.1951 auf 20 Jahre festgelegt wurde. Er wurde am 7.7.1952 entlassen. (4)

Nach der Einwohnermeldekartei der Stadt Bonn kam die Schwangere am 30.6.1942 (5) in eine evangelische Einrichtung des Deutschen Evangelischen Frauenbundes, das evangelische Versorgungshaus der Berta-Lungstras-Stiftung in der Weberstraße 69, deren Zielsetzung seit 1901 die Aufnahme „gefallener Mädchen“ war, deren Resozialisierung als erfolgversprechend angesehen wurde. (9)

Das kleine Mädchen wurde am 7.September 1942 in Bonn zur Welt gebracht. (8) Diese in der Zeit nicht unübliche Verdeckung durch auswärtige Geburt sollte die Tochter und ihre Familie in ihrer Wohnumgebung schützen. Noch heute umlaufende Gerüchte über die Schwangerschaft belegen ein Scheitern dieser Absicht. Die Kleine starb im Alter von 2 Monaten am 15. November 1942 in einer Bonner Klinik. (8) Ihre Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt über 18 Jahre alt.

Am 24. Februar 1943 wurde die Tochter des Bauern in der Meldekartei der Stadt Bonn als nach Wuppertal verzogen notiert. (5) Sie hat zunächst in einer Landwirtschaft in Wuppertal-Cronenberg gearbeitet.

Am 11.10.1943 wurde sie wegen ihrer unerlaubter Beziehung zu Guibert zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten verurteilt, trat die Haft im Frauengefängnis Vechta am 16.10.1943 auch an, wurde aber bereits am 2.12.1943 wieder nach Wuppertal entlassen.

Sie meldete sich in Wuppertal am 8.2.1945 in ihre Heimatgemeinde ab. (10)


Quellen:

(1) Sterberegister Amt Altenkirchen 1942

(2) Sterberegister Amt Wissen 1962

(3) Kreisverwaltung Altenkirchen Akte 1942

(4) Urteil der 3. Kammer des Militärgerichts der Französischen Zone Rastatt Nr. 19 vom 19.2.1948

(5) Stadtarchiv Bonn: Einwohnermelderegister Weberstraße 69

(6) Nationalblatt Altenkirchen 1941

(8) Sterberegister der Stadt Bonn 1942

(9) www.def.bonn.de/historie.html

(10) Stadtarchiv Wuppertal: Melderegister 1943/1944

(11) Kundrus, Birthe: Verbotener Umgang. Liebesbeziehungen zwischen Ausländern und Deutschen 1939-1945, in: Katharina Hoffmann/Andreas Lembeck (Hrsg.), Nationalsozialismus und Zwangsarbeit in der Region Oldenburg, Oldenburg 1999, S. 149-170

(12) Spies, Chris: Gnade für NS-Kriegsverbrecher? Ministerpräsident Altmaier und die Begnadigungen der von französischen Gerichten verurteilten NS-Verbrecher.- In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 40. Jahrgang 2014, S. 493-556, hier S.487 und S.526




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