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1821
- Wegen Baufälligkeit wird die romanische Basilika Altenkirchens aus dem 12. Jahrhundert "nieder gelegt". (vgl. Neu 1956, S. 93). Ergänzung: Der Gottesdienst wird in den Münzflügel des Schlosses verlegt, den auch die kath. Gemeinde zu diesem Zwecke nutzte (vgl. Sayn 1997a, S. 136) (sts) - Ergänzung: Lageplan des Schlosses mit Basilika im Landeshauptarchiv Koblenz (Abt.702 , Nr.503) (eb)
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- 15. Januar - Die Instruction für die topographischen Arbeiten des Königlich Preußischen Generalsstabes bildet die Grundlage für die einheitliche Kartenaufnahme im Kataster. (Rosen 2010, S.288) (eb)
- 2. Juni - Der Landesherr, König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, bewilligt per "Cabinetts-Ordre" eine allgemeine Kirchen- und Baukollekte für einen Kirchenneubau in Altenkirchen am 19. und 20. August 1821. (Amtsblatt Nr. 32, 6.8.1821, S. 371) (eb) vgl. Sayn 1997a, S. 136). (sts)
- 7. Juni - Es wird die Gemeintheilungs-Ordnung erlassen. (Gesetzsammlung Nr.7, 21.6.1821, S.53-88) Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Überführung des ländlichen Gemeinschaftsbesitzes in Privathand. Vgl. den Eintrag zum 10. Januar 1835. (eb)
- 3. Juli - Metzger und Geschäftsleute aus der Stadt bringen in Koblenz über die jüdische Konkurrenz Beschwerden vor.(Landeshauptarchiv Koblenz Abt. 411, Nr.6819) (vgl. Heuzeroth 1975, S.45-46) (eb)
- 9. Juli - Ministerielle Verfügung, die protestantischen Geistlichen die Teilnahme an jüdischen religiösen Veranstaltungen verbietet. (Nowak 1998)
- 16. Juli - In Verhandlungen zwischen Preußen und dem päpstlichen Stuhl wird die päpstliche Bulle De salute animarum ausgehandelt, die ein bindendes Statut für die katholische Kirche in der Rheinprovinz wird. Altenkirchen wird dabei dem Sprengel des Erzbistums Köln zugewiesen. (Bär 1919, S. 521) (eb)
- 31. Juli - Die bisher nach Altenkirchen eingepfarrten reformierten Bewohner der sogenannten "Nisterdörfer" (Isert, Racksen,Hofacker, Nassen, Helmeroth, Langenbach, Flögert, Idelberg, Obererbach, Volkerzen, Eichelhard, Hacksen, Oelsen) werden zur evangelischen Pfarrei Hilgenroth überwiesen. Die Gemeinden Altenkirchen und Hilgenroth bilden fortan zwei selbstständige Pfarreien. Die allerdings weiterhin bestehenden vermögensrechtlichen Bindungen werden erst 1867 aufgehoben. (Amtsblatt, Nr. 54, 5.11.1867, S. 433.) (ak)
- 5. September - Die Klassensteuer wird so revidiert, daß sie sich einer Einkommens- und Vermögenssteuer nähert. Sie teilt auf dem Lande die Besitzenden nach Rittergutsbesitzern, Freigutsbesitzer, Bauerngutsbesitzern und Händlern ein. (Ohnishi 1980, S.280/81) (eb)
- 21. September - Eine Kabinettsorder erlässt den Juden alle besonderen Abgaben (Schubert 1925, S.172), doch bleibt der Status der Schutzverwandten bis zum Erlass der Gemeindeordnung vom 23.7.1845 bestehen. (Kastner 1989, S.26) (eb)
- 30. September - Das preußische Münzrecht legt den Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen als neue Münzen fest. (Gesetzsammlung Nr. 14, 16.10.1821, S.159-162) (eb)
1822
- Es erfolgt der Ausbau der Straßenverbindung von Kircheib über Altenkirchen nach Gieleroth (bis 1837) als Chaussee. (Landkreis Altenkirchen 1992, S.266) (eb)
- Als Pfarrverwalter hält Johann Georg Girsch für etwa ein halbes Jahr in Altenkirchen katholischen Gottesdienst; danach müssen sich die Katholiken der Stadt bis 1827 ins Kloster Marienthal bemühen, wenn sie eine Messe besuchen wollen. (Wirtz 1927, S.248-250) (eb)
- 20. März - Die königliche Zustimmung zur Verlegung der katholischen Pfarrei Marienthal nach Altenkirchen wird erteilt. (Wirtz 1927, S. 260) (eb)
- 28.März - In der Allgemeinen Dienstinstruktion für die Landschullehrer bleibt der Unterricht an die Genehmigung der Lehrinhalte durch den Ortspfarrer gebunden. (Brandt 1981, S.162) (eb)
- 4. Dezember - Das Edikt vom 11. März 1812, das Juden u. a. bei gleicher Ausbildung den Zugang zur Lehrtätigkeit in Schulen und Universitäten öffnete, wird in diesem Teil aufgehoben. (Gesetzsammlung Nr. 21, 14.12.1822, S.224) (eb)
1823
- Nach dem Abbruch der alten ev. Kirche entsteht an deren Stelle 1823-1828 ein Neubau (Winter o. J., S. 17). Bei den Bauarbeiten wird 1823 auch die gräfliche Gruft freigelegt (Krämer 1933; dort detaillierte Angaben zu den vorgefundenen Särgen). (ak)
- 5. Juni - Obwohl der preußische König bereits am 22. Mai 1815 von einer "Repräsentation des Volkes" gesprochen hatte, erging erst jetzt ein Gesetz zur Anordnung der Provinzialstände (Gesetzsammlung 1823, S. 129 f.), das allein das Grundeigentum zur Bedingung der Vertretungsmacht erklärte. (Bär 1919, S.556/57) (eb)
- 9. Dezember - In eine königlichen Kabinettsorder ergeht die Anordnung, dass in jüdischen Gottesdiensten der traditionelle Ritus beibehalten werden müsse. (Zittartz-Weber 2005, S. 128) (eb)
1824
- Zusammenlegung der Provinzen Mittelrhein und Niederrhein zur Rheinprovinz (Laux 1956, S.184) (eb)
- Ein Teil der Honoratioren der Stadt wird beschuldigt, ganze Nächte hindurch in den Wirtshäusern zu spielen und zu trinken, auf öffentlichen Straßen und Gassen zu toben, zu lärmen, zu singen und durch Unsittlichkeit gute Christen zu ärgern. (Sinemus 1933, S.257) (eb)
- 27. März - Das Gesetz zur Anordnung der Provinzialstände in den Rheinprovinzen sieht eine ständische Gliederung in vier Stände vor: den ersten Stand bilden die vormals unmittelbaren Reichsstände, den zweiten Stand die Ritterschaft, den dritten Stand die Städte, den vierten Stand die übrigen Grundeigentümer. Im vierten Stand kann zum Abgeordneten nur gewählt werden , wer selbst bewirtschaftender Grundbesitzer ist und einen bestimmten Grundsteuerbetrag zahlt. (Bär 1919, S.559) (eb)
- 4. Mai - Rektor und Hilfsprediger wird Christian Gottfried Höhne (* 18.1.1795 Langensalza/Thüringen) bis 1830. Pfarrer (Sinemus 1933, S.88) (eb)
- 15. Mai - Beginn des Neubaus der Schinkel-Kirche (Sayn 1997a, S. 137). (sts)
- 21. August - Besetzung der Stelle des Kreisarztes (Kreisphysikus) mit Bernhard Constantin von Schoenebeck (* 4.4.1760 Windhagen + 13.9.1835 Altenkirchen) (Schäfer 1979, S.91), (Lahr 1997) und (Seelbach 2002, S.246) (eb)
- 13. September - Für jüdische Kinder wird der Schulunterricht geregelt. (Kastner 1989, S.26) (eb)
- 18. Dezember - Das Regulativ über das Post-Tax-Wesen ergeht. Das Porto wird an das Gewicht des Poststücks und die Entfernung des Zustellortes gebunden. (Gesetzsammlung Nr. 24, 24.12.1824, S. 225-238) (eb)
1825
- In Altenkirchen wird weiterhin nur ein Jahrmarkt am Thomastag gehalten (vgl. 1812). (Landeskalender 1825) (ak)
- 14. Mai - Der allgemeine Schulzwang ab dem vollendeten 5. Schuljahr wird in der preußischen Rheinprovinz eingeführt, am 26. März 1839 aber die Ermächtigung erteilt, erst mit dem 6. Schuljahr beginnen zu dürfen. (vgl. Bremen 1905, S.592) (eb)
- 30. September - Es ergeht ein Erlass zur Regulierung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden in der Rheinprovinz. (Kastner 1989, S.98) Die Bestimmungen der Nassauischen Judenordnung bleiben für Altenkirchen zunächst bestehen. Die Verhältnisse für diesen Raum werden als besonders verzwickt angesehen. (Kastner 1989, S.118-121) (eb)
- 14. November - Kabinettsorder zur Zusammenrufung der Provinzialstände und dazu nötigen Wahlen. Altenkirchen wird nicht in den Stand der Städte aufgenommen,da es keinen höheren Grad an gewerblicher Tätigkeit besitzt. Die Grundbesitzer des vierten Standes in Altenkirchen wählen zum Wahlbezirk Koblenz. (Bär 1919, S.560) (eb)
- 31. Dezember - Durch Kabinettsorder wird das Konsistorium getrennt in ein Konsistorium für evangelische geistliche Angelegenheiten und ein Provinzial-Schulkollegium für Unterrichtsangelegenheiten, beide in Koblenz, zuständig auch für Altenkirchen. (Bär 1919, S.160) (eb)
1826
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- 13. April - Die nassauische Verordnung zur Dienstleistung der Bewohner im Chausseebau vom 12.9.1809 gilt weiterhin. (Amtsblatt Nr. 17, 24.4.1826, S.139-141) (eb)
- 14. September - Altenkirchen erhält eine Mautstelle für die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühren an der Hohen Straße, die für 1827 bis 1829 vom Meistbietenden gepachtet werden kann. Der Pächter erhebt das bestellte Chausseegeld am Fuhrwerk und stellt einen Chaussee-Zettel über die bezahlte Summe aus. (Amtsblatt Nr. 38, 19.9.1826, S. 313 und Nr. 39, 27.9.1826, S.321-326) (eb)
1827
- Die bisher herrschaftliche Bannmühle wird Privatbesitz (Haas 1963, S.35) (eb)
- Die preußische Postverwaltung richtet einen Postweg zwischen Neuwied und Siegen über Altenkirchen und Wissen ein. (Neu 1956, S.173) (eb)
- 26. Februar - In einem Gutachten wird festgestellt, dass zwischen den Juden in Flammersfeld und Altenkirchen Differenzen bestehen. Die Synagogengemeinden Hamm und Altenkirchen wollen sich der Einrichtung einer Consistorial-Synagoge in Bonn anschließen. (Kastner 1989, S.158) (eb)
- 19. Mai - Die Schinkel-Kirche wird eingeweiht (Sayn 1997a, S. 137. (sts)
- 23. Mai - Der Kölner Erzbischof Ferdinand August bewilligt die Wiedereinrichtung einer Pfarrei. (Wirtz 1927, S.265) Pfarrkirche wird ein ungenutzter Raum im Erdgeschoss des Münzgebäudes des Schlosses. (Wirtz 1927, S.262) (eb) Ergänzung Auch die ehemalige Klosterschule in Marienthal kommt hier unter. (Geitner 1985, S.19) (eb) - Ergänzung: Der erste Pfarrer der neuen katholischen Pfarrei wird Pfarrer Köppchen - siehe 13. August (Krämer 1995, S. 58) (sts)
- 13. Juli - Die Bildung von Kreisständen und die Einrichtung eines Kreistags wurde erst möglich durch die Kreisordnung für die Rheinprovinz und Westfalen. Diese räumte der Kreisversammlung allerdings nur geringe Befugnisse ein. Sie hatte eine beratende Funktion bei der Umlage der vom Kreis zu erbringenden staatlichen Abgaben und durfte die Abgaben für Kreisbedürfnisse begutachten , nicht jedoch die Erhebung besonderer Kreisabgaben beschließen. Ferner prüfte sie die jährlichen Rechnungen und wählte die Beamten für die ständische Verwaltung von Kreiskommunalangelegenheiten. Sie hatte den Zweck, die Kreisverwaltung des Landrats in Kommunalangelegenheiten zu begleiten und zu unterstützen und die Kreiskörperschaft zu vertreten. Der Kreis war also fortan nicht nur staatlicher Verwaltungsbezirk. (www.archive.nrw.de) (eb)
- 24. Juli - Verfügung zur erhöhten Aufmerksamkeit für den Gebäudeabstand und die Straßenbreite zur besseren Feuersicherheit (vgl. Schubert 1925, S.62) (eb)
- 13. August - Der erste Pfarrer der vom aufgelösten Kloster Marienthal nach Altenkirchen verlegten katholischen Pfarrei wird Pfarrer Theodor Köppchen aus Blankenberg. (Amtsblatt Nr. 19, 20.8.1827, S. 302) (eb) Er bleibt bis 1844. (Krämer 1995, S. 58) (sts)
- 21. August - Der wohl erste amtliche Kirchenbesuch durch den zuständigen Dechanten. In Altenkirchen leben etwa 30 katholische Familien mit 130 Seelen (Krämer 1995, S. 58). (sts)
- 22. September - Erlass einheitlicher Vorschriften für die Ausstellung von Wanderbüchern wandernder Handwerker in der Rheinprovinz (AmtsblattNr. 11, 19.3.1828, S.81) (eb)
1828
- "Altenkirchen, ist eine Kreisstadt im Westerwalde, die Wied strömt an ihr vorüber. Sie zählt gegen 1000 Einwohner, die in den nahen Eisenwerken und Papiermühlen so wie durch Baumwollspinnereien gute Nahrung haben. Gasthöfe: der König von Preussen (bei Butschbach), der Berliner Hof (bei Pollmann)." (Zedlitz-Neukirch 1831, S. 310f.; Angaben beruhen auf 1828-1830 gesammelten Informationen). Hinsichtlich der Wirtschaftsstruktur sicherlich eine sehr selektive Wahrnehmung, interessant die Nennung zweier (sicher renommierter) Gasthöfe. (ak)
- "Altenkirchen, eine mit Mauern versehene Stadt und ehemaliger Hauptort der Graffschaft Sayn-Altenkirchen, am Wiedbache und an der Straße von Frankfurt nach Cöln, war sonst mit einem Schlosse versehen. Sie ist Sitz der Kreisbehörde, einer Kreiskasse, eines Eichamts, Neben-Zoll-Amts erster Klasse und Justizamts, hat eine Evangelische, eine Katholische Pfarrkirche, 2 Thore, 3 öffentliche Gebäude, 121 Wohnhäuser, 76 Scheunen und Schoppen, 59 Ställe, 8 Fabrikgebäude, 2 Mühlen. Die Anzahl der Einwohner war 1817 790, 1919 866, 1820 857, 1821 891, 1822 902, 1825 926, 1828 990. Leuzbach hat (1828) mit dem Weiler Bergenhausen 149 Einwohner, Dieperzen mit dem Hof Honneroth 58 Einwohner. Die Stadt treibt Landwirthschaft, Viehzucht,Leineweberei, Eisengewerbe und hat 3 Kram- und Viehmärkte." (Restorff 1830, S.694/695) (eb)
- 1. März - Aufhebung der Begräbnisplätze und Friedhöfe im Stadtgebiet (Amtsblatt Nr.10, 15.3.1828, S.76) (eb)
- 17. März - Wahl der Abgeordneten zu den vorläufigen Kreisversammlungen. (Amtsblatt Nr. 15, 15.4.1828, S.115) Diese bestehen aus den Besitzern vormaliger Standesrechte, Rittergutsbesitzern und je einem Abgeordneten der zunächst 9 Bürgermeistereien des Kreises Altenkirchen, Daaden, Flammersfeld, Friesenhagen, Gebhardshain, Hamm, Kirchen, Weyerbusch und Wissen. Betzdorf trat als 10. aus Kirchen augegliederte später hinzu. (Bär 1919, S. 223-224, 256) (eb)
- 28. April - Erlass eines Chausseegeldtarifs für Personen- und Frachttransporte über Staatsstraßen (Gesetzsammlung Nr. 10, 3.6.1828, S. 65-68) (eb)
1829
- Ein Zirkularschreiben des Kreisphysikus Hofrat Bernhard von Schönebeck berichtet über die Kulturpflanzen seines Amtsbezirks: Roggen, Hafer, Gerste, Weizen, Hirse, Buchweize, Spelz, Katoffeln, Sommer- und Winterraps, Hanf, Flachs, Klee, Rüben, Kohlrüben, Kopfsalat, Kohl, Erbsen, Strauchbohnen, Stangenbohnen, Zwiebeln, Schlotten, Gurken, Äpfel, Birnen und Zwetschgen (RZ 15.1.1972) (eb)
- 1. Januar - In einer Übersicht werden für Altenkirchen (mit Oberwambach, Fluterschen und Hilgenroth) 82 Juden, in Weyerbusch (mit Hasselbach) 60 Juden, in Hamm 57 Juden und in Flammersfeld (mit Schöneberg) 14 Juden angegeben. (Amtsblatt Nr.17, 6. Mai 1829, S. S.178) (eb)
- 3. Mai - Verbot der Gebehochzeiten (RZ 4.1.1966) (eb)
- 27. Juni - In der Generalliste der Medizinal-Personen erscheinen für Altenkirchen als Arzt Dr. Constantin von Schönebeck, als Wundarzt und Geburtshelfer Ludwig Mayer, als Apotheker Ludwig Neuhoff und als Hebamme Susanna Beppler. (Amtsblatt Nr. 27, 29.6.1829, Beilage) (eb)
- 13. Juli - Pastor Giershausen ist Präsident des örtlichen Hilfsvereins der Rheinisch-Westfälischen Gefängsnisgesellschaft, die sich um die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener kümmert. (Amtsblatt Nr. 35, 1.8.1829, S. 336) (eb)
- 14. Oktober - Das bis zum 1.1.1831 durch Friedrich Heidorn gepachtete Hofgut Honneroth gelangt zum Domänen-Verkauf. (Amtsblatt Nr. 43, 16.9.1829, S.398) (eb)
- 7. November - An Sonn- und Feiertagen ist es Gastwirten untersagt, vor 4 Uhr nachmittags Musik, Tanz, Gesang oder Spiel zu gestatten und den Ausschank von alkoholischen Getränken anzubieten. (Amtsblatt Nr. 53, 19.11.1829, S. 491) (eb)
1830
- 29. Juli - Die Kataster-Kommisssion kündigt die Vermessung der Bürgermeisterei Altenkirchen an. (Amtsblatt Nr. 34, 5.8.1830, S.336) (eb) Vom 14. September bis 4. Oktober entsteht auf der Grundlage einer Neuvermessung die erste moderne Katasterkarte der Stadt Altenkirchen ("Urkataster", darin auch Benennung der Straßen) (Rhein-Zeitung Nr. 258, 5.11.1954) (ak)
- 8. August - Die Judenordnung vom 11.März 1812 soll in den ostrheinischen Landesteilen einstweilen nicht gelten. (Gesetzsammlung 1830, S.116) (eb)
- 5. Dezember - Pfarrer auf der bisher reformierten Pfarrerstelle wird Christian Gottlieb Höhne (* 18.1.1795 Langensalza/Thüringen) bis 1832. (Sinemus 1933, S.88) (eb)
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