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1683
-
1684
1686
- 19. September - Gräfin Johannette übernimmt mit dem Tod ihres Gatten die Regentschaft in den Grafschaft. (vgl. Gensicke 1958, S.344) (Landesherrschaft) Der zweite Sohn Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach (* 17. Oktober 1666 in Friedewald; † 14. Januar 1729 in Eisenach) erhält aufgrund des Testaments seiner Eltern vom Jahre 1685 zu seiner standesgemäßen Lebenshaltung bereits 1686 die von seiner Mutter an das Haus Sachsen-Eisenach gebrachte Grafschaft Sayn-Altenkirchen mit aller Landeshoheit. (Zedlers Universal-Lexicon, Band 8, Leipzig 1734, Spalte 614–616) (eb)
1687
- Graf Johann Wilhelm lässt eine Wasserleitung zum Schloss legen, die das Wasser von der Bellersbach durch ausgehöhlte Fichtenstämme leitet. (vgl. Sayn 1987, II, S.186)
- Kennzeichnung der Zollstätten im Kirchspiel Altenkirchen durch Hinweistafeln. (vgl. Vierbuchen 1982, S.159) (eb)
- 26. Oktober - Leihkontrakt über die herrschaftliche Mühle in Altenkirchen (Mendel 1949, S.15) (eb)
1688
- Johannes Laubinger (* 30.9.1652 Niederhone/Hessen-Kassel) wird lutherischer Pfarrer in Altenkirchen. Er stirbt am 11.5.1699. (Sinemus 1933, S.59) (eb)
- Als zweiter lutherischer Pfarrer (bis 1728) wird Johann Anton Reusch (* 3.10.1648 Daaden) eingeführt. (Sinemus 1933, S.62) (eb)
- 25. August - Verordnung über wöchentlich Dienstag und Donnerstag als Gerichtstage. (vgl. Hertel 1829, S.170) (eb)
- 31. Dezember - Französische Truppen, die im Zuge des Pfälzischen Krieges durch den Westerwald ziehen, äschern Leuzbach und Almersbach ein (Rausch 1921, S.123) (eb)
1690
- Die Benutzung von Beinhäusern, in denen die Gebeine aus alten Gräbern gelagert werden, wird untersagt. (Sinemus 1933, S.242) (eb)
- Johann Conrad Neuhoff ist (bis 1732) Gerichtsschöffe (vgl. Haas 1975, S.37) (eb)
- Johann Christian Dumphius (* um 1665 Höchstenbach) erhält die Stelle als Hofprediger und Stadtpfarrer (bis 1702). Pfarrer (Sinemus 1933, S.60) (eb)
- 29. Oktober - Johann Wilhelm Herzog zu Sachsen verkauft den Hof zu Helmenzen mit Gebäuden und allen zugehörigen Gütern, Recht- und Gerechtigkeiten erb- und eigentümlich der Bürgerschaft zu Altenkirchen für 700 Reichstaler (LHKO 30/71, S. 53-55). (ak)
1691
- Die Zollordnung von 1691 legt die Kontrolle der Bierproduktion fest. (vgl. Vierbuchen 1982, S.158) (eb)
1693
- In der Münze in Altenkirchen und Friedewald werden Münzen mit verschlechtertem Edellmetallgehalt, gestreckt durch Eisen und Kupfer, geprägt, sogenannte Heckenmünzen. (vgl. Rausch 1921, S.191) (eb) - Korrektur: In Altenkirchen besteht zu dieser Zeit keine Münze, Münzprägungen hier sind erst ab 1751 nachweisbar. Vgl. Eintrag zum 28. Dezember 1746. Rausch 1921 bezieht wie andere Münzprägungen in der Grafschaft Sayn(-Altenkirchen) vorschnell auf eine Münzstätte in Altenkirchen. Tatsächlich erfolgten die Münzprägungen 1693/94 allein auf Schloss Friedewald, bis diese Münzstätte ausgehoben wurde (vgl. Müller-Jahncke & Volz 1975, S. 33f. und S. 206).(ak)
- Auf dem Münzprobationstag in Nürnberg beschwert sich Kurbrandenburg, dass es "solchen gewissenlosen Bösewichtern leicht (ist), auf ihren Schlupfwinkeln, wie unter anderen von Altenkirchen in der Grafschaft Sayn verlauten will, Taler einzuschmelzen und daraus böse Sorten auszuhecken". (Rausch 1921, S. 191; er zitiert eine Literaturquelle von 1920) (eb)
1695
- Ein Befehl legt fest, dass auf dem Friedhof die Wege zu benutzen seien (vgl. Krämer 1994, S. 58) (sts)
1697
- 18. Juli - Aufbau des Galgens in Helmenzen mit Rad und Pfahl (vgl. Rausch 1921, S.77-78)(eb)
- 26. April - Gräfin Johannette tritt ihrem Sohn Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach die Grafschaft ab. (Gensicke 1958, S.344) (Landesherrschaft) (eb)
1698
- Auf Anordnung des Landesherrn muss die Stadt auf ihre Kosten zwei Pförtner und Torwächter anstellen, weil die eigentlich von den Bürgern zu versehende Torwacht nachlässig gehalten wurde. (Rausch 1921, S.55) (eb)
- 10.November - Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach wird nach dem Tode seines älteren Bruders Johann Georg II., der kinderlos verstirbt, regierender Herzog von Sachsen-Eisenach. (Schwennicke 2005, Neue Folge, Band 1/1, 2. Auflage, Tafel 154/155) (eb)
- 15. November - Es ergeht eine Verordnung, dass Verträge über Immobilien vor dem Landschreiber geschlossen werden müssen. (Hertel 1829, S.171)(eb)
1699
- Gründung einer Zweigapotheke in Altenkirchen durch den Hachenburger Apotheker Johann Philipp Härtling. (vgl. Malmedie 2000, S.58; vgl. Göbel 1996, S. 211 (sts)) (eb)
- Der Präzeptor und Kantor Johannes Braun gibt lateinischen Unterricht. (vgl. Viehmeyer 1959, S.50) (eb)
- Das gräfliche Archiv wird aus dem hintersten Schlossturm nach Thüringen verlagert. (vgl. Sayn 1987, II, S.185) (eb)
- 26. Dezember - Einführung des Gregorianischen Kalenders auf Weisung des Landesherrn (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.636-37) (vgl. Dahlhoff 1874,S.35) (eb)
1700
- 19. Februar = 1. März - Gemäß landesherrlichem Edikt vom 26. Dezember 1699 wird der julianische Kalender vom gregorianischen Kalender abgelöst: Auf den 18. Februar folgt der 1. März. (vgl. Dahlhoff 1874, S. 85; vgl. Vierbuchen 1978,S.179) (eb) (ak)
- 19. Juli - Herzog Johann Wilhelm von Sachsen kommt der Bitte der Bürger Altenkirchens nach und gestattet die Anlegung eines weiteren Stadttores, damit im Brandfall aus dem vorbeifließenden Mühlengraben Löschwasser geschöpft werden kann. Die bislang zwei vorhandenen Stadttore reichten nicht aus. (vgl. Rausch 1921, S.55) (bw)
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